Jan 11, 2019
Hin und wieder werde ich gefragt, ob sich denn die Riester-Rente
lohnt?
Auch für Selbstständige?
Und immer ist meine Antwort – das kommt drauf an!
In einer Kurzantwort muss man abwägen, ob die beiden Vorteile:
Zulage + Steuervorteil in Ansparphase
größer sind wie die beiden Nachteile:
Keine Kapitalisierung als Einmalzahlung – nur Rente +
Steuernachteil in der Auszahlungsphase.
Und auch für wie lange die Vorteile greifen im Unterschied zur
Auszahlungsphase, die als nachteilig angesehen werden kann.
.
Und doch kann gerade für Selbständige in bestimmten Konstellationen
die Riester-Rente ein echtes Geschenk des Staates sein und das hier
eingesetzte Geld eine tolle Rendite hervorbringen.
Doch jetzt mal zu der Riester-Rente mal die Kernfakten:
Welche Kontoform wird angeboten:
An sich gibt es 4 verschiedene Möglichkeiten, sich die
Vorteile der Riester-Förderung zu sichern:
Du kannst wählen zwischen einem
- Riester-Banksparplan,
- einem Riester-Bausparvertrag,
- einer Riester-Rentenversicherung ( klassisch oder
fondsbasiert ) oder
- einem Riester-Fondssparplan.
Hier lasse dich unabhängig beraten.
Mein Mann und ich haben uns, weil wir aktienaffin sind für den
Fondssparplan entschieden, weil das eingesetzte Geld zusätzlich
einfach die höchste Rendite erwirtschaften kann und für den
sicherheitsbewussten Anleger den kleinen Hinweis:
Jeder Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die von dir
eingezahlten Beiträge und Zulagen auf den Auszahlungszeitpunkt der
Riester-Rente zu garantieren, sodass egal was passiert, zumindest
die selbst eingezahlten Beiträge und Zulagen erhalten bleiben. .
.
Und obwohl wir beide durch unseren Status der Selbstständigkeit
aktuell nicht zulagenberechtigt sind, zahlen wir freiwillig einen
kleinen Beitrag weiterhin ein, weil wir mit der Fondsperformance
zufrieden sind.
Was ist und wie hoch ist die Riester-Förderung
Der Staat fördert Riester-Verträge auf zwei Arten:
- die Zulagen
+ der / die Steuervorteile.
Für die gesamte Förderung
werden beide gegengerechnet.
Voraussetzung 1: Unmittelbare
Berechtigung
d.h. es gibt ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, z.B.
weil du Arbeitnehmer oder Beamter bist, bzw. dein Partner. U.U.
auch Minijobber, wenn du dieser rentenversicherungspflichtig
gemacht wird. (in Absprache mit Arbeitgeber)
Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, musst du jährlich
mindestens vier Prozent deines rentenversicherungspflichtigen
Einkommens des Vorjahres einzahlen. Gefördert werden höchstens
2.100 Euro pro Konto.
Für Arbeitnehmer sind Bruttoeinkommen und
rentenversicherungspflichtiges Einkommen meist identisch.
Damit liegt der eigene Maximalbeitrag monatlich bei ca. 160 € , der
gefördert werden kann.
Zulagen
Die jährliche Grundzulage beträgt seit 2018 175 Euro ( bisher 154 €
) pro förderberechtigter Person.
Die möglichen Kinderzulagen sind 185 Euro für Kinder, die vor
2008
geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die 2008 oder später
geboren sind.
Grundsätzlich gilt dabei: Die Kinderzulage bekommst du, solange du
auch Kindergeld beziehst.
Wenn dein Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, so wird
die Zulage auch maximal bis zu dem 25. Lebensjahr des Kindes
geleistet.
Das Interessante ist jetzt:
Alle Zulagen werden auf Deine Beiträge angerechnet und vermindern
somit den Anteil, den du tatsächlich einzahlen solltest. Es kann
passieren, dass der Eigenanteil durch die Zulagen vollständig
entfällt. In diesen Fällen liegt der jährliche Sockelbetrag bei 60
Euro, der zwingend einzuzahlen ist, um in den Genuss der Zulagen zu
kommen.
P.S: junge Menschen die einen Riester-Vertrag vor ihrem 25.
Lebensjahr beginnen, bekommen einen einmaligen
Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Hier mal 2 Beispiele, die dir zeigen, wie stark sich diese Zulagen
unter Umständen addieren können.
Beispiel 1: Frau, alleinerziehend, 3 Kinder, 25.000,- €
Brutto p.a. Teilzeit. ( 1 Kind vor 2008 geboren, 2 Kinder
danach )
Was wäre ihr Eigenbeitrag: 4 % von 25.000,- € = 1000 €
p.a.
Wie hoch sind die Zulagen?
Mama = 175 €, Kind 1 = 185 €, Kind 2+3 je 300 € - gesamt :
960 € p.a.
d.h. an sich wären nur 40,- € Jahresbeitrag nötig jetzt bei der
Mama.
Hier gilt nun der Sockelbeitrag von 60,- € jährlich, der von ihr
zwingend zu bezahlen ist.
Bei diesem Beispiel ist es sehr einleuchtend, dass wenn man nur
60,- € jährlich in ein Konto einzahlen muss, aber vom Staat noch
960,- € als Zulage oben aufkommen, dass sich hier die Riester-Rente
immer lohnt.
Renditetechnisch gesehen.
Beispiel 1: Frau selbständig, Mann angestellt 100.000 €
brutto ,
2 Kinder nach 2008 geboren.
In diesem Fall, darf die Frau als Selbständige nicht alleine
riestern, weil im Regelfall bei ihr kein
sozialversicherungspflichtiges Einkommen vorliegt.
Wenn aber der Mann als Angestellter sagt, dass er ein Riester-Konto
eröffnet, darf die Ehefrau als mittelbar Berechtigte ebenso
riestern.
In diesem Fall verteilt sich der Zulagentopf auf 2 Verträge.
Konto Ehemann: Zulage-Er: 175,- €
Beitrag erforderlich: 4 % aus Einkommen hier 4.000,- €, da jedoch
der Maximalbeitrag der gefördert ist bei 2.100,- € pro Person liegt
– wäre der notwendige Jahresbeitrag des Mannes: 1925,- € - d.h. ca.
160,42- € mtl.
Konto Ehefrau: Zulage-Sie: 175,- € , + 2 x
Kinderzulage je 300,- € -
gesamt: 775,- €
Notwendiger Eigenbeitrag: 60,- € p.a.
Jedoch steht auch ihr frei, ob sie nicht den Maximalbeitrag
ausschöpfen möchte.
Förderquote: Jahresbeitrag beide: 1985,- € - Zulagen
gesamt: 950,- €.
Entspricht: knapp 48 %, nur auf den Beitrag.
Grundsätzlich macht das Finanzamt zusätzlich eine sogenannte
Günstigerprüfung.
D.h. der geleistete Jahresbeitrag wird vom Finanzamt als
Sonderausgabe berücksichtigt und daraus ergibt sich erst mal ein
rechnerischer Steuervorteil. Dieser hängt vom persönlichen
Einkommensteuersatz und der Höhe der jährlichen Einzahlungen in den
Riester-Vertrag ab.
Der errechnete Steuervorteil ist jedoch immer höher als die tatsächliche Rückerstattung. Der Grund liegt in der Verrechnung von Steuervorteil und Zulagen: Du bekommst immer nur den Anteil Deines Steuervorteils, der nach Abzug aller Zulagen übrigbleibt.
Das Zusammenspiel von Zulagen und Steuervorteil ergibt dann die
eigentliche Förderrendite und diese kann wirklich beachtlich sein,
je nach Fall und Konstellation.
Das waren die beiden Vorteile des Riester-Kontos.
Was sind dann die beiden Nachteile eines
Riester-Kontos?
1 - Riesterguthaben wird immer nur als lebenslange Rente
ausbezahlt.
Das ist ein Punkt, der mir persönlich auch nicht gefällt.
Abgesehen von einer Teilauszahlung mit 30 %, was förder- und
steuerunschädlich ausgezahlt werden darf. Jedoch hat man auch
in einer Rentenphase weiter monatliche Fixkosten, daher stört es
mich in diesem Falle auch nicht wenn einer kleiner Teil einer
Gesamtvorsorge eben nur als monatliche Zahlung zurückfließt.
Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase
Wenn der Staat die Einzahlungsphase steuerlich fördert, so
bedient er sich danach eben wieder in der Auszahlungsphase.
Das bedeutet, dass der monatliche Betrag aus einer Riesterrente
komplett steuerpflichtige Einkünfte sind.
Bei vielen Menschen dürfte der Steuersatz im Regelfall im
Rentenalter geringer sein, wie in der Phase des aktiven
Berufsleben. Bei anderen eben auch nicht, weil diese auch im
Rentenalter den Höchststeuersatz bezahlen.
Und das genau ist auch der Punkt, wo jetzt jeder abwägen muss, ob
er diesen überschaubaren Kapitaleinsatz in einer Riester-Rente
arbeiten lassen will.
Wenn mir in der Einzahlungsphase nur eine geringe Förderung
zusteht, oder ich diese zeitlich nicht mehr lange nutzen kann, weil
man z.B. heute bereits 55 Jahre ist und nur 10 Jahre bis zur Rente
hat, so sind die Vorteile eingeschränkt.
Wenn dann zusätzlich jemand sagt, daß er sich eine Auszahlungsphase
von ca. 30 Jahren erhofft und dort sowieso im Spitzensteuersatz
liegen wird, dann wird es sicherlich unattraktiv sein, mit einem
Teil seines Geldes auch in diese Förderung investieren zu
wollen.
Detailpunkte wie z.B., Anrechenbarkeit auf die Grundsicherung,
Vererbbarkeit und anderes habe ich jetzt nicht angesprochen.
Hier soll sich jeder neutral und unabhängig beraten lassen.
Wer Fragen dazu hat, kann sich auch an meinen Mann Christoph
wenden.
Er hat in seiner früheren Berufstätigkeit als Bankkaufmann und
Versicherungsmakler dazu auch beraten.
Handy Christoph: +49 173 9422595 – nur WhattsApp
Mail: c.bayerl@be-freee.eu
Skype: christoph.bayerl
Wie immer auch nachzuhören und nachzulesen auf meinem Blog:
https://amatabayerl.de/164-fuer-wen-lohnt-die-riester-rente
Ich freue mich, wenn Du mir ein Feedback hier im Blog oder auf
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Viel Spaß beim Hören
Deine Amata
***
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