Jan 18, 2019
Nach dem Beitrag letzte Woche zur Riester-Rente sind auch Fragen an
mich gerichtet worden, wie es denn mit der Basis-Rente ist, oft nur
als
Rürup-Rente bezeichnet und für wen sich das
lohnt?
Und wieder ist meine Antwort - das kommt drauf an!
Wo kommt der Begriff her und warum wurde sie
eingeführt?
Unter die sogenannte Renten-Basisvorsorge
fallen die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen
Versorgungswerke, die landwirtschaftlichen Alterskassen und seit
2005 auch Rürup-Verträge.
Diese werden auch als erste Säule der Altersvorsorge
bezeichnet.
Die Basisrente ( offizieller Begriff) wurde im Jahr 2005 vom
Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)
eingeführt.
Sie heißt umgangssprachlich ebenso auch
Rürup-Rente, weil der bekannte Ökonom Bert Rürup
maßgeblich an der Gestaltung beteiligt war.
Es ist ein weiterer Hinweis des Gesetzgebers an die Bevölkerung zu
sagen, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Alter nicht mehr
ausreicht und private Vorsorge überaus wichtig ist.
Daher fördert der Staat diese auch mit bestimmten Vorteilen.
Ein wesentlicher Grund für die Einführung der Rürup
Rente war unter anderem, dass es bis dahin für
Selbständige und
Freiberufler keine Form der Altersvorsorge gab, die staatlich
gefördert wurde.
Denn eine betriebliche Altersvorsorge ist für diese Personengruppe
nicht möglich und für sich alleine, scheidet eben auch die
Förderung der Riester-Rente aus, weil in den meisten Fällen kein
sozialversicherungspflichtiges Einkommen vorliegt.
Denn genau für Angestellte und Beamte, ist mit der Riester-Rente
seit 2001 eine staatlich geförderte Altersvorsorgeform vorhanden,
die jedoch nicht für Selbständige gilt.
Außer in Kombination mit einem Ehepartner, der förderberechtigt
ist.
Diese Lücke sollte mit der Einführung der Rürup Rente geschlossen werden und gleichzeitig wurde damit aber auch eine staatlich geförderte Altersvorsorgeform initiiert, welche durch die steuerliche Absetzbarkeit ihrer Beiträge besonders für gut verdienende Angestellte, Selbständige, Freiberufler und Beamte gleichermaßen interessant ist.
Wichtig: Die Rürup- Rente hat nichts mit dem umlagefinanzierten System der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun und ist eine völlig kapitalgedeckte Rente, trotz der staatlichen Förderung.
Jedoch hat der Gesetzgeber bei der Definition und
Produktflexibilität der Rürup Rente sich eng an der
gesetzlichen Rentenversicherung orientiert.
Ansprüche aus der Rürup-Rente sind damit genauso wie die
gesetzlichen Rentenansprüche nicht übertragbar, beleihbar,
veräußerbar oder kapitalisierbar und als
Hinterbliebene kann man, genau wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung nur Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder
einschließen.
Welche Kontoform wird angeboten:
Hier gibt es diesmal nicht 4 verschiedene Möglichkeiten, sich die
Vorteile der Rürup-Förderung zu sichern, sondern es beschränkt sich
auf 2 Auswahlvarianten.
Klassische Rentenversicherung
Hier wird
eine bestimmte Rentenhöhe garantiert.
Fondsgebundene Rentenversicherung und
Fondssparpläne
Hier gibt es nur eine eingeschränkte
oder gar keine Garantie.
Die Renditechancen können aber durch die Anlage in Aktienfonds
(auch z.B. ETFs) entsprechend höher sein. Macht oft Sinn, wenn
Sparer eine bestehende Basisvorsorge aufstocken und weitere
Steuervorteile mitnehmen möchten.
Hier lasse dich unabhängig beraten.
Wie hoch ist die Rürup-Förderung?
Die Beiträge zur Rürup Rente, bzw. zur Basisvorsorge insgesamt,
können als Sonderausgaben geltend machen: Bis zu einem Höchstbetrag
von 24.305 €. Davon können in diesem Jahr 2019 z.b. 88% steuerlich
angesetzt werden, d.h. maximal 21.388 €, bei gemeinsam veranlagten
Ehepartnern sogar 42.776 €.
Dieser Prozentsatz steigt bis 2025 jedes Jahr um 2% auf gesamt
100%
Wie hoch ist die Besteuerung bei der
Rürup-Auszahlung?
Es erfolgt eine Besteuerung parallel zu der gesetzlichen
Rentenversicherung. Welche Steuerlast auf den Rentner zukommt, ist
abhängig vom Rentenbeginn. Bei Auszahlungsbeginn in 2019 beträgt
der zu versteuernde Anteil 78 Prozent. Bis zum Jahr 2020 erfolgt
auch hier eine Erhöhung um jeweils zwei Prozentpunkte:
2019: 78 % + 2020: 80 %
Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung um jährlich einen Prozemtpunkt.
Ab 2040 werden 100 % angesetzt.
Zusammenfassung in Kurzform:
Mögliche Vorteile einer Rürup-Rente!
* Kapital ist in Einzahlungsphase bei Insolvenz
geschützt
* flexible Zuzahlungen + Veränderbarkeit der Beiträge
* Renditestarke Fondsprodukte wählbar
* Auch Honorartarife mit niedrigerer Kostenstruktur wählbar
* Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
Mögliche Nachteile einer Rürup-Rente!
* Kein Kapitalzugriff möglich – nur lebenslange
Altersrente
* Vererbbarkeit analog Gesetzl. Rente (Ehegatte+Kinder bis
25.LJ)
* Altersrente ist steuerpflichtig
* bei hohen Kosten oft unattraktive Renditen
* bei Ableben in Einzahlungsphase ist eingezahltes Kapital
verloren
Für wen auch nur eines dieser Nachteile ein K.O.-Kriterium ist, für
den ist diese Form der Altersvorsorge eher nicht geeignet.
Interessant kann diese Art der Zusatz-Rente für jemanden sein, der
im Alter einen geringeren Steuersatz besitzt, wie zu Zeiten seiner
Berufstätigkeit.
Auch für Personen, die bei sich selbst von einer hohen
Lebenserwartung ausgehen.
Wie sehe ich dieses Angebot?
Mich persönlich stört der hohe Besteuerungssatz der Rente nicht
sehr, weil es genügend andere Formen der Altervorsorge gibt, die
hier bessere Vorteile noch anbieten.
Z.B. werden Kapitaleinkünfte aktuell nur mit 25 % + Soli + KiSt.
pauschal besteuert.
Immobilieneinkünfte sind eine Überschußeinkunftsart, wo man seine
Werbungskosten in dieser Einkunftsart dagegenstellen darf und nicht
alle Einkünfte damit zu 100 % steuerpflichtig sind mit seinem
persönlichen Steuersatz.
Andere Sachwerte z.B. Edelmetalle, Industriemetalle,
Kryptowährungen sind aktuell nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei.
Es gibt also eine große Vielfalt seine Vorsorge zu gestalten.
Da es immer auch Ausgaben geben wird, die einen lebenslang
begleiten, ob Beiträge für eine Krankenversicherung, Aufwand fürs
Wohnen und den allgemeinen Lebensunterhalt, stört mich auch nicht
eine Auszahlungsform als lebenslange Rente und daher habe ich auch
einen Vertrag der mit einem
überschaubaren Beitrag bespart wird.
Das Kriterium, was mich am meisten stört, ist der Verlust des
Kapitals aus der Einzahlungsphase, sofern man die Auszahlungsphase
erst gar nicht erreicht.
Hier soll sich jeder seine Gedanken machen und sich neutral und
unabhängig beraten lassen.
Noch besser ist es allerdings sich ein wirklich passives
Einkommen aufzubauen, das dir eine lebenslange Rente garantiert und
auch vererbbar ist. Wenn das für dich interessant ist, dann buche
Dir gern ein kostenfreies Strategiegespräch.
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Ich wünsche dir einen traumhaft schönen und sonnigen Tag – Deine
Amata
Ich freue mich, wenn Du mir ein Feedback hier im Blog oder auf
Facebook hinterlässt 😊
Viel Spaß beim Hören
Deine Amata
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